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Neue Kirchenverfassung

Wed, 01 Jan 2020 12:50:22 +0000 von Sören Sommer

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Das neue Jahr 2020 beginnt in unserer Landeskirche mit einer weitreichenden Neuerung: Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat sich eine neue Kirchenverfassung gegeben, die mit dem Beginn des Jahres in Kraft tritt. Sie löst die bisherige Verfassung aus dem Jahr 1965 ab, die an vielen Stellen nicht mehr zur Wirklichkeit des Lebens in unserer Kirche und zu ihrer veränderten Stellung in der Gesellschaft passte. 

In der Kirchenverfassung gibt die Landeskirche Auskunft darüber, wie sie sich selbst versteht. Und sie regelt die Zusammenarbeit innerhalb der Landeskirche mit ihren 1.248 Kirchengemeinden, 48 Kirchenkreisen und vielen Einrichtungen. 
Der Präsident der Landessynode sagte bei der Verabschiedung der Kirchenverfassung, dass sie für die Zukunft unserer Gemeinden und der gesamten Kirche mehr Freiräume ermöglichen und neue Ideen fördern soll. So werden jungen Menschen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet, Kirchengemeinden und Kirchenkreise werden zukünftig bei wichtigen Entscheidungen innerhalb der Landeskirche beteiligt, Kirchengemeinden können sich zukünftig auch als Personalgemeinde organisieren.
Die neue Verfassung beschreibt deutlicher als bisher die theologischen Grundlagen aller kirchlichen Arbeit. Und sie stellt klar, dass die Kirche, auch wenn sie kleiner wird, einen Öffentlichkeitsauftrag hat. In dessen Rahmen engagiert sie sich in der Zivilgesellschaft und tritt für das Gemeinwohl ein. Christinnen und Christen sind aufgefordert, sich für das Zusammenleben in der Gesellschaft zu engagieren. 
Auch das Verhältnis der Kirche zu anderen Konfessionen und Religionen wird neu beschrieben. Im Blick auf das Judentum heißt es wörtlich: „Die Landeskirche tritt jeder Form von Judenfeindlichkeit entgegen.“ 
Für alle Arbeit in der Kirche gilt, was im Artikel 10 zum Ausdruck kommt: Wir sind eine Einladende Kirche. Darum: „Alle Menschen sind eingeladen, das Evangelium zu hören, am kirchlichen Leben teilzunehmen und christliche Gemeinschaft zu erfahren. Nicht Getaufte werden begleitet und zur Taufe ermutigt. Ausgetretene bleiben eingeladen, wieder Mitglied der Kirche zu werden.“ 

Wenn Sie Näheres zur neuen Kirchenverfassung wissen möchten, schauen Sie im Internet nach unter www.Kirchenverfassung2020.de. Dort finden Sie den Wortlaut der Verfassung und Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln. 
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